Reinigung, Pflege und Instandsetzung
Kann ich meinen AL⋅EX maschinell reinigen? Was ist bei Pflege und Instandsetzung zu beachten?
Nachrüstung älterer AL⋅EX Modelle
Kann ich meinen AL⋅EX 008 oder meinen AL⋅EX 013 auf Modell AL⋅EX 015 aufrüsten?
- Hat Dein AL⋅EX noch seitliche Lüftungslöcher?
Dann lies bitte hier. - Leuchtet Dein AL⋅EX im Dunkeln noch nach? Eingebrannte Heißrauchablagerungen können diese Funktion beeinträchtigen oder ganz eliminieren. In den meisten Fällen lässt sich das mit unserer Politur beheben.
- Überprüfe Deinen Helm auf Schäden, die sicherheitsrelevant sind. Checklisten findest Du hier.
Deine Sicherheit liegt uns am Herzen!
Lüftungslöcher
Sind die seitlichen Lüftungslöcher noch zulässig?
Von den Unfallkassen wurden bisher nur Helme mit der alten Kopfspinne aus Kunststoff aus dem Verkehr gezogen. Alle anderen haben seitens der Unfallkassen Bestandschutz, was wir bei Helmen mit Lüftungslöchern aus den folgenden Gründen für bedenklich halten. In der aktuellen Norm EN443 haben wir drei Prüfungen auf Schutz gegen Elektrizität.
Feuerwehrhelme mit Lüftungslöchern bestehen naturgemäß keine dieser Prüfungen, da Strom durch die Löcher ungehindert ins Innere des Helms geleitet werden kann. Hinzu kommt: alle einschlägigen Arbeitschutzrichtlinien verlangen vom Unternehmer (in dem Fall der Feuerwehr) PSA nach Stand der Technik und das ist nun mal EN443 in der aktuellen Fassung. Erleidet ein Kamerad mit einem solchen Helm Verletzungen, bedarf es wahrscheinlich nur eines guten Anwalts, um die Feuerwehr erfolgreich auf Schadenersatz wegen unzureichender PSA zu verklagen. Daher die dringende Empfehlung, solche Helme im Interesse der Feuerwehr und der Gesundheit ihrer Mitglieder auszusondern.
Zubehör
Welches Zubehör darf ich an meinen AL⋅EX anbauen?
Feuerwehrhelme gehören zur persönlichen Schutzausrüstung und unterliegen somit grundsätzlich der PSA Verordnung 2016/425 und im Besonderen der Europäischen Norm für Feuerwehrhelme EN443. Die PSA Verordnung enthält Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von PSA, sowie Regelungen für den freien Verkehr von PSA in der EU. Um eine PSA auf dem EU-Markt in den sog. „Verkehr zu bringen“ muss die PSA eine Baumusterprüfung durchlaufen. Nach erfolgreichem Abschluss einer Baumusterprüfung stellt der Zertifizierer eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, die zum Führen des CE-Zeichens berechtigt Der Hersteller einer PSA legt bei der Baumusterprüfung fest, welche Anbauteile (Visiere, Nackenschutz, Lampenhalterungen, Lampen etc.) im Rahmen der Baumusterprüfung mit abgeprüft werden. Hierbei wird im Prüfrahmen darauf geachtet, dass Anbauteile die Schutzfunktion des Helmes nicht beeinträchtigen oder den Träger gefährden. Nur die Anbauteile welche im Prüfauftrag erfolgreich mitgetestet wurden, werden Bestandteil der Zertifizierung und dürfen fortan mit dieser PSA verwendet werden. Wer eigenmächtig nicht zertifizierte Anbauteile (dazu gehören auch Aufkleber) an den Helm anbringt, der wird zum Hersteller und alle Haftungsansprüche gehen im Ernstfall auf diesen über. Dies gilt insbesondere auch für Vorgesetzte, welche dies erlauben oder wissentlich dulden. Ausführliche Informationen zu diesem Thema findest Du auch in den DGUV Informationen 205-013 Verwende deshalb bitte nur von uns freigegebene Anbauteile.
Aufkleber
Welche Aufkleber darf ich an meinem Helm anbringen?
Für jede Art von Aufkleber einschließlich der Reflexstreifen die am Helm angebracht werden, gilt prinzipiell dasselbe, wie unter „Zubehör“ beschrieben. Aufkleber dürfen z.B. bei Entzündung nicht nachbrennen und heiß abtropfen, sondern müssen in kurzer Zeit selbstverlöschend sein. Im Rahmen der notwendigen Kennzeichnung der Helme mit Aufklebern, kann das Material des Herstellers Nippon Carbide der Marke Nikkalite ELG 480 in den Farben schwarz, rot, blau und weiß verwendet werden. Gerne können wir Dir die Beklebung Deiner Helme entsprechend den jeweiligen Ländervorschriften anfertigen. Auch individuelle Lösungen, wie z.B. Stadtwappen sind möglich. Die für Dein Bundesland vorgesehenen Kennzeichnungen findest Du u.a. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Helmkennzeichnung
Kunststoffhelme isolieren besser gegen Strahlungswärme als Helme aus Aluminium
Nein!
In der Norm für Feuerwehrhelme EN 443 wird u.a. das Isolationsvermögen des Helms geprüft.
Dabei werden für 8 Minuten 14kW/m2 auf den Helm aufgebracht, was einer Oberflächentemperatur von ca. 280°C entspricht.
Dann wird der maximale Temperaturanstieg unter der Helmschale gemessen.
Je niedriger der Wert, desto besser.
Vergleichswerte aus offiziellen Prüfprotokollen zeigen: Alu | Kunststoff
Bei einem vergleichbaren Kunststoffhelm (Halbschale) liegt der Temperaturanstieg im Helm bei + 21°C. Unser AL-EX kommt da mit nur + 12,9 bis 13,4° C aus. Heißt: ein Helm aus Aluminium isoliert fast zweimal besser als ein Kunststoffhelm. Warum? Kunststoff nimmt thermische Belastung punktuell auf. Ist die „Schmerzgrenze“ an der belasteten Stelle erreicht, geht die Wärme voll auf die Innenseite durch. Aluminium dagegen, nimmt die Wärme auf und verteilt sie auf die gesamte Helmoberfläche. Der Wärmeübergang nach innen wird dadurch deutlich verzögert. Mit AL-EX bist Du auf der sicheren Seite. 😃
Weitere Fragen
Warum Helmschalen in zwei Größen?
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